Vorschaubild des Videos: Off-Roading up the Swiss mountains with the ONSRA Challenger AT

Video: Off-Roading up the Swiss mountains with the ONSRA Challenger AT. Die Videos zeigen ONSRA Boards im Einsatz. Sie sind keine Aussage darüber, dass dieselbe Fahrt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz erlaubt wäre.

Kurz gesagt: In der Schweiz darf ein Elektro-Skateboard nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Das schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in seiner Übersicht ausdrücklich: E-Skateboard – „ausschliesslich auf privaten Grundstücken“. Die BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) und der Kanton Zürich sagen dasselbe. Gelten die Regeln für alle drei Sprachregionen? Ja – es ist Bundesrecht und gilt in der Deutsch-, West- und Südschweiz gleichermassen.

Wer „Elektro-Skateboard Schweiz erlaubt“ sucht, findet viele Meinungen. Hier sind die Aussagen der Behörden, so einfach wie möglich erklärt (Stand Oktober 2026).

Was sagen ASTRA und BFU?

Das ASTRA zählt auf seiner Seite zu den „Trendfahrzeugen“ auch das E-Skateboard auf und gibt als Antwort auf die Frage, wo gefahren werden darf: ausschliesslich auf privaten Grundstücken. Auf der Seite zu den Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs steht zudem, dass Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards nicht zur Verwendung im Strassenverkehr zugelassen sind.

Die BFU erklärt die Begründung: E-Skateboards werden nicht ausschliesslich durch Körperkraft angetrieben, haben keine Lenkstange, sind nicht selbstbalancierend und können nach den aktuellen rechtlichen Anforderungen nicht als Motorfahrräder gelten. Damit sind sie weder „fahrzeugähnliche Geräte“ (wie normale Skateboards oder Trottinette ohne Motor) noch Motorfahrräder. Wegen der fehlenden Typengenehmigung und der nicht erfüllten technischen Anforderungen dürfen sie nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden.

Was zählt als „öffentliche Verkehrsfläche“?

Der Begriff ist weiter, als viele denken. Laut BFU sind Verkehrsflächen öffentlich, wenn sie einem unbestimmbaren Benützerkreis offenstehen. Der Kanton Zürich nennt als Beispiele öffentliche Strassen, Quartierstrassen, Begegnungszonen, Trottoirs und die Parkplätze bei Einkaufszentren. Auch Velowege und Fussgängerzonen gehören dazu. Auch ein leerer Einkaufszentrum-Parkplatz gilt also als öffentlich.

Erlaubt ist die Nutzung nach Angaben des Kantons nur auf abgesperrtem Gelände. Das ASTRA empfiehlt generell, ein neues Fahrzeug zuerst auf privatem Gelände zu testen, bevor man überhaupt in den Verkehr geht.

Vorschaubild des Videos: STUNNING Swiss Alps Electric Skateboard Ride - ONSRA VELAR

Video: STUNNING Swiss Alps Electric Skateboard Ride - ONSRA VELAR.

Und die Elektro-Trottinette? Warum darf die auf die Strasse?

Das ist die häufigste Verwechslung. E-Trottinette, E-Roller und E-Stehroller sind rechtlich den Velos gleichgestellt (BFU, Art. 42 Abs. 4 VRV) und dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren – dort, wo auch Velos fahren dürfen. Sie haben eine Lenkstange und erfüllen die technischen Vorgaben. Ein E-Skateboard hat beides nicht. Es gibt in der Schweiz also keine „Light-Version“ der Regel für E-Skateboards: Entweder gilt die Typengenehmigung, oder man bleibt auf privatem Grund.

Wo du dein Elektro-Skateboard trotzdem fahren kannst

Heisst das, dein Board bleibt in der Garage? Nein – es heisst nur, dass du den Ort sorgfältig wählen musst. Gängige Möglichkeiten, die ohne öffentlichen Verkehr auskommen:

  • Privatgelände mit Erlaubnis des Eigentümers – eigener Hof, abgesperrtes Firmen- oder Industrieareal, Privatstrassen. Wichtig: Der Zugang muss wirklich abgegrenzt sein; ein frei zugänglicher Parkplatz zählt in der Regel nicht.
  • Abgesperrte oder verkehrsfreie Strassen bei organisierten Anlässen – nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
  • Skateparks und Rennstrecken – prüfe vorher die Hausordnung: Nicht jeder Skatepark erlaubt motorisierte Boards.
  • Wald-, Berg- und Feldwege – nur dort, wo Motorfahrzeuge nach lokalem Recht und Beschilderung zugelassen sind und der Grundeigentümer einverstanden ist. In vielen Gebieten sind solche Wege für Motorfahrzeuge gesperrt – das musst du vor Ort klären.

Die Videos oben zeigen, wie dieser Fahrstil aussieht: Berg-, Offroad- und Rennszenen. Sie sagen nichts darüber aus, wo in der Schweiz gefahren werden darf.

Vorschaubild des Videos: NEW Electric Longboard - BLACK Carve 4

Video: NEW Electric Longboard - BLACK Carve 4.

Warum ONSRA: Support, Ersatzteile und Boards, die man gern fährt

Ein Board, das man ernsthaft nutzt, braucht einen Hersteller, der erreichbar bleibt. Auf der ONSRA-Garantieseite steht, was abgedeckt ist: 4 Jahre auf die CNC-gefrästen Trucks, 2 Jahre auf Motoren, Deck, Gehäuse, ESC, Fernbedienung und Ladegerät und 1 Jahr auf den Akku (Verschleissteile wie Räder, Lager, Buchsen und Griptape sind ausgenommen). Einen Garantiefall meldest du per E-Mail mit Bestellnummer, Kaufbeleg und Fotos oder Video; laut Seite meldet sich das Team innerhalb von 1–2 Werktagen. Verschleissteile findest du in der Ersatzteil-Kollektion, Fragen beantwortet das Team über die Kontaktseite (E-Mail und WhatsApp). Bestellungen auf onsra.eu werden aus dem Lager in Deutschland verschickt.

Ehrlich gesagt: ONSRA bewirbt seine Boards in keinem Land als strassenzugelassen. Es sind Performance-Boards für private Flächen, Rennstrecken und Gelände. Ob du ein Board im öffentlichen Verkehr nutzen darfst, entscheidet das Recht deines Landes – nicht der Hersteller.

Das VELAR 2.0 S ist die Variante mit Federungs-Trucks: Carbon-Deck, CNC-gefräste ONSRA-Channel-Trucks und 200-mm-Luftreifen – gebaut für Schotter, Feldwege und raue Oberflächen auf privatem Gelände oder der Rennstrecke. Genaue technische Daten (Leistung, Akku, Gewicht, Höchstgeschwindigkeit) findest du auf der Produktseite; sie liegen deutlich über dem, was Gesetze für den Strassenverkehr typischerweise erlauben.

ONSRA VELAR 2.0 S Elektro-Skateboard mit Federungs-Trucks und grossen Geländereifen
ONSRA Challenger 2.0 All Terrain Kicktail-Elektro-Skateboard mit Luftreifen
ONSRA BLACK Carve 4 AT Elektro-Longboard mit grossen Geländereifen, Schrägansicht

Neu im Sortiment sind das BLACK Carve 4 (Bambus-Deck, Gear Drive, 14S-Akku; als Street- und AT-Version erhältlich – Verfügbarkeit steht auf der Produktseite) und das Challenger 2.0 AT, ein kompaktes Kicktail-Board mit 150-mm-Luftreifen.

Boards und Zubehör ansehen

Wenn du ein Board für Privatgelände, Rennstrecke oder Gelände suchst – hier geht es direkt zu den Modellen:

BLACK Carve 4Challenger 2.0 ATVELAR 2.0 S

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Häufige Fragen

Ist ein Elektro-Skateboard in der Schweiz erlaubt?

Auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht. Das ASTRA nennt als Einsatzort ausschliesslich private Grundstücke. Die BFU erklärt, dass E-Skateboards mangels Typengenehmigung und technischer Anforderungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen benützt werden dürfen.

Darf ich mit dem E-Longboard auf dem Velo- oder Radweg fahren?

Nein. Velowege zählen zu den öffentlichen Verkehrsflächen. Auch Trottoirs, Quartierstrassen und Begegnungszonen sind ausgeschlossen.

Gilt das auch für die Westschweiz und das Tessin?

Ja. Die Regeln für Fahrzeuge im Strassenverkehr sind Bundesrecht und gelten in allen Landesteilen. In der Romandie heisst es „skateboard électrique“, im Tessin „skateboard elettrico“, die Einordnung ist dieselbe.

Darf ich auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums üben?

Nein. Laut BFU und Kanton Zürich gelten auch Parkplätze bei Einkaufszentren als öffentliche Verkehrsfläche.

Wo kann ich in der Schweiz mein E-Skateboard fahren?

Auf privatem, abgesperrtem Gelände mit Erlaubnis des Eigentümers, auf Rennstrecken und – nach Hausordnung – in Skateparks. Wald- und Bergwege sind oft für Motorfahrzeuge gesperrt; kläre das vor Ort.

Quellen und Stand

Für diesen Artikel haben wir folgende offizielle bzw. behördennahe Quellen gesichtet (Oktober 2026):

  • ASTRA (Bundesamt für Strassen): Blog „Elektrische Trendfahrzeuge“ und Seite „Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs“
  • BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung: „Wo darf ich mit elektrischen Fahrzeugen fahren?“
  • Kanton Zürich: „Elektro-Trendfahrzeuge“ (Verbotene Fahrzeuge)

Weiterlesen: Elektro-Skateboard & Elektro-Longboard Recht in Europa – Überblick

Stand der Recherche: Oktober 2026. Gesetze und Auslegungen ändern sich. Prüfe vor jeder Fahrt die aktuellen Vorschriften deines Landes und Ortes. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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